Prinzipiell werden fast alle MIVV Auspuffanlagen mit passenden DB Killern ab Werk ausgeliefert. Wenige Ausnahmen kommen ohne DB Killer aus.
Diese, ab Werk gelieferten Auspuffanlagen, durchlaufen eine Zulassungsprüfung um die Geräuschvorschriften einzuhalten. Dem entsprechend werden die eingebauten DB Killer dimensioniert.
Als komplett geprüfte Einheit (Auspuff mit DB Killern) ist die ausgestellte Zulassung nur im gesamten am unveränderten Auspuff gültig.
Darf man lautere DB Killer im MIVV Auspuff verbauen?
- Veränderungen am geprüften Auspuff sind nicht zulässig. So verliert der als ganze Einheit geprüfte Auspuff seine Zulassung.
- Ebenfalls erhöht ein lauterer DB Killer die Lautstärke vom Motorrad. Das eingetragene Stand- sowie Fahrgeräusch wird überschritten und ist unzulässig.